"Kiffen ist nicht kriminell"

Jugendrichter Andreas Müller hält ein Plädoyer für die Legalisierung von Cannabis in München
Meinung21.10.2015Michael Lindner
Die Diskussionsrunde (v.l.n.r.): Jugendrichter Andreas Müller, Christoph Rossner (Deutscher Hanfverband), Moderator Sebastian Steinmayr (BLR-Chefredakteur), Fritz Roth (Stv. Vorsitzender FDP München), Günther Weiglein (Schmerzpatient).

„Kiffer sind keine Kriminellen, sondern Menschen, die sich lediglich mit einer Droge berauschen wollen, die überall in der Welt seit Jahrhunderten konsumiert wird“ ist Andreas Müllers Meinung und Eröffnung in München bei seiner Lesung zur Legalisierung von Cannabis.

Doch zuerst einmal eine Bestandsaufnahme: Zwei bis vier Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis. Das sind zwei bis vier Millionen Menschen, die mit der Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und sozialer Stigmatisierung leben müssen. Warum? Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Konsum von Cannabis nicht gefährlicher ist als der von Alkohol – das Suchtpotenzial von Alkohol gilt sogar als ungleich größer.

Andreas Müller

Wir brauchen eine neue Gesetzgebung! Den Kampf gegen die Drogen haben wir längst verloren, nun gilt es, die durch eine veraltete Drogenpolitik geschaffenen Opfer zu schützen.

Jugendrichter Andreas Müller

Natürlich sollten Jugendliche keinen freien Zugang zu der Droge bekommen, ebenso wenig wie sie Bier, Schnaps und Wein einfach so kaufen dürfen. Aber ist es wirklich nötig, dass die Grundschullehrerin, die sich Gras gekauft hat, mit einer Anzeige und lebenslangem Berufsverbot bestraft wird?

„Wir brauchen eine neue Gesetzgebung! Den Kampf gegen die Drogen haben wir längst verloren, nun gilt es, die durch eine veraltete Drogenpolitik geschaffenen Opfer zu schützen“ ist die Forderung von Andreas Müller. Ein Plädoyer gegen eine veraltete Gesetzgebung und die Stigmatisierung harmloser Bürger. Und die Legalisierung von Cannabis-Konsum.

In der Diskussion mit Vertretern aus Gesellschaft und Politik kristallisierte sich schnell heraus was hierbei von Relevanz sei. Eine freie und aufgeklärte Gesellschaft solle ihre Bemühungen auf die Prävention und nicht auf die Kriminalisierung von Suchtmitteln fokussieren. Natürlich muss hierbei, wie beim Alkohol, ein Jugendschutzgesetz vorhanden sein. Wer darf was, ab wann? Und die Abgabe an Kinder und Jugendliche muss unter Strafe stehen.

Der Staat könne massenhaft eingespartes Geld für Polizei und Justizarbeit sowie die Milliarden an zusätzlichen Steuereinnahmen in eine vernünftige Prävention und in Therapien stecken. Kranke Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden und denen Cannabis als Teil einer Schmerztherapie helfen kann bekämen leichteren Zugang. Vor allem günstigeren Zugang. Aktuell kostet die Versorgung mit medizinischen Cannabis einen Patienten 500-800 € im Monat. Die häufig, wegen mangelnder Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen, privat bezahlt werden müssen.

Müller begründet sein Engagement abschließend auch gesamtgesellschaftlich: „Die Legalisierung hat noch einen weiteren großen Vorteil. Die Justiz kann sich Delikten widmen die Opfer nach sich ziehen“, was bei Cannabis-Konsumenten nicht der Fall sei laut Müller. „Das hilft der gesamten Gesellschaft.“