Veysel Ok hat das Menschenrecht auf ein faires Verfahren

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußert sich zum Fall des türkischen Anwalts Veysel Ok
Meinung03.12.2018
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerTobias Koch

Am 22. November 2018 wurde das Verfahren gegen den türkischen Anwalt Veysel Ok nach der sechsten Anhörung vor dem 37. Strafgericht in Istanbul abermals vertagt. Zuvor hatte sich der zuständige Richter bereits am 17. Juli für befangen erklärt und den Vorsitz abgegeben. Die neue Richterin verwies den Fall nun an das zweite Istanbuler Hohe Kriminalgericht, weil sie „nicht zuständig“ sei. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht bekannt gegeben. Veysel Ok wird vorgeworfen, sich in einem Interview, das bereits im Jahr 2015 erfolgt war, negativ über die türkische Justiz geäußert zu haben. Dafür drohen ihm zwei Jahre Haft.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der gemeinsame Boden unserer europäischen Werte. Der Respekt vor freier Meinungsäußerung gehört ebenso dazu wie das Recht auf ein faires Verfahren. Sie sichern die Fundamente von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Artikel 6 §1 der EMRK garantiert jedem das Recht auf Anhörung innerhalb einer angemessenen Frist.

Mit der Ratifizierung der EMRK im Jahr 1954 hat sich die Türkei dem europäischen Wertekanon angeschlossen und sich bereit erklärt die Menschenrechte zu schützen. Auf der Homepage des türkischen Außenministeriums ist das Bekenntnis zur EMRK auch heute noch zu finden. Damit dies kein Lippenbekenntnis bleibt und die EMRK aktiv geachtet wird, muss die Türkei wieder rechtsstaatliche Verfahren sichern. Nur dann kann der Rechtsstaat ein tragender Pfeiler sein, der die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern in der Türkei garantiert, genauso wie an anderen Orten in Europa. Veysel Ok hat das Menschenrecht auf ein faires Verfahren, weil er Bürger der Türkei ist und ein Mensch wie jeder andere in Europa und auf der Welt.

 

Dieser Beitrag ist auch auf freiheit.org erschienen: https://www.freiheit.org/veysal-ok-hat-das-menschenrecht-auf-ein-faires-verfahren.